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LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2005 - 4 Sa 504/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 18.05.2004 - 1 Ca 40/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2005 - 4 Sa 504/04
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2005 - 4 Sa 504/04
Wegen der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung steht der Klägerin ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu (vgl.: Urteil des BAG in DB 1985, Seite 2197).Neben dem gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG hat eine Arbeitnehmerin nach Ausspruch einer Kündigung noch einen vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAG Großer Senat vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - = AP Nr. 14 zu § 611 Beschäftigungspflicht = NZA 85, 702).
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2005 - 4 Sa 504/04
In seiner Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - = AP Nr. 46 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl hat das Bundesarbeitsgericht (fortan: BAG) durchaus die Gefahr von Manipulationsmöglichkeiten im Rahmen der Durchführung der Sozialauswahl gesehen.
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Januar 2005 - 4 Sa 504/04 - aufgehoben.